studiCED
Das Netzwerk für Studierende mit CED
PDF Drucken E-Mail

 

Erlass/Ermäßigung der Studiengebühren

 

Behinderungen (also auch chronische Erkrankungen, welche ja gleichgestellt sind mit dem entsprechenden Nachweis), die sich studienerschwerend auswirken, eine Verlängerung der Studienzeit zur Folge haben und so weiter, können ein Grund für die Erstattung der Studiengebühren sein.

 

Anträge auf Erlass der Studiengebühren werden in der Zeit der Rückmeldungen der Universitäten gestellt und die Formulare sollten auf den Seiten der zuständigen Studienbüros zu finden sein.

 

Ob ihr als Schwerbehinderte/Gleichgestellte von den Studiengebühren befreit werden könnt, kommt darauf an, wo ihr studiert.

 

Hier findet ihr länderspezifische Informationen:

http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=06204