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Verlängerung der Prüfungszeit
Schwerbehinderten oder Gleichgestellten kann auch in den Prüfungen selbst ein Nachteilsausgleich gewährt werden, dies geschieht meist in Form von Schreibverlängerungen. Es ist jedem zu empfehlen, einen solchen Ausgleich zu beantragen, wenn es Probleme mit der Zeit in der Prüfung gibt. Dieser Ausgleich ist später auch niemandem bekannt, er taucht nirgendwo auf.
Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, da die Frist meistens bis vier Monate vor der Prüfung endet. Verspätete Anträge werden nur bei akuten Erkrankungen berücksichtigt.
Ein Schwerbehindertenausweis oder eine Gleichstellung erleichtert die Antragsstellung und macht den positiven Ausgang wahrscheinlicher.
Ausgestellt wird das für den Ausgleich notwendige Attest meist von Amtsärzten, wobei die, die nicht direkt in Universitätsstädten ansässig sind, meist kulanter sind.
Ihr könnt euch auch an der Uni direkt erkundigen, ob eventuell ein fachärztliches Gutachten ausreicht.
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