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Härtefallanträge
Bei der Bewerbung für (zulassungsbeschränkte) Studiengänge können so genannte Härtefallanträge gestellt werden.
Bis zu zwei oder auch mal sieben Prozent der Studienplätze werden z.B. bei der Vergabe durch die ZVS für Studenten mit Behinderungen und chronischen Krankheiten vorgehalten.
Mit dem Härtefallantrag können die Bewerber direkt zum Studium zugelassen werden.
Der Antrag ist in der Regel sofort bei der Studienbewerbung zu stellen, dies kann aber von Hochschule zu Hochschule variieren.
Auch bei Studienplätzen, die nicht über die ZVS vergeben werden, orientieren sich die Universitäten oft nach diesen Richtlinien.
Das Merkblatt der ZVS für Härtefallanträge findet ihr hier.
Grundsätzlich gilt:
- der Nachweis einer Schwerbehinderung reicht für die Anerkennung als Härtefall nicht aus, allerdings kann die Schwerbehinderung die Zulassung als Härtefall erleichtern
- die schwerwiegenden Auswirkungen müssen durch ein fachärztliches Gutachten belegt werden, in dem stehen sollte,
o dass die Krankheit sich studienerschwerend auswirken kann
o dass sich die Krankheit tendenziell verschlimmert/verschlimmern wird
o dass lange Wartezeiten nicht sinnvoll überbrückt werden können bzw. gegenüber anderen Studienbewerbern in unzumutbarer Weise erschwert sind
o dass der Bewerber aufgrund der körperlichen Behinderung auf ein enges Berufsfeld beschränkt ist
- das fachärztliche Gutachten sollte auf einen oder besser mehrere der oben genannten Punkte eingehen
- Entscheidungen über einen Härtefallantrag werden immer individuell entschieden
Was muss noch in dem Gutachten stehen?
Konkrete und nachvollziehbare Ausführungen zu Entstehung, Schwere, Verlauf und zukünftige Entwicklung.
Wichtig ist hierbei, dass die Ausführungen auch für medizinische Laien nachvollziehbar sind, d.h. anhand des fachärztlichen Gutachtens sollte die Schwere der Erkrankung verstanden werden.
Was noch?
Am besten legt ihr eine persönliche Stellungnahme dazu, in dem ihr das Leben mit der chronischen Erkrankung verständlich und nachvollziehbar beschreibt.
Hilfreich ist auch das folgende Dokument der ZVS. Die Kriterien, die davon auf euch zutreffen sollten dann möglichst in einem Gutachten des Facharztes stehen und in dem persönlichen Schreiben beschrieben und erklärt werden.
Hier findet ihr ein Merkblatt der ZVS zu Härtefallanträgen.
Hier findet ihr ein Beispiel eines fachärztlichen Gutachtens.
Natürlich könnt ihr eure Fragen und Anträge gerne an
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schicken.
Wir werden dann so schnell wie möglich antworten und, wenn nötig, mit Verbesserungsvorschlägen helfen.
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