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studiCED unterstützt euch u.a. bei folgenden Themen:
· Fragen zum Hochschulrecht· Bewerbung zum Studium· Härtefallregelung im Bezug auf die Bewerbung bei der ZVS· Fragen zur Zulassung zum Studium· Härtefallregelung in Bezug auf die Anerkennung einer chronischen Erkrankung und die mögliche Erstattung oder teilweise Befreiung von Studiengebühren· Fragen zu Studienkrediten· Fragen zum Bafög (z.B. bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer)· Verhalten in Prüfungssituationen· Nachteilsausgleich bei Prüfungen in Folge der Erkrankung· Hilfestellung bei Antragstellungen· Informationen zur Befreiung von den Zuzahlungen der Krankenversicherung· Fragen zum Studium im Ausland· Einstieg ins Berufsleben· …
Grundsätzlich haben Menschen mit Behinderungen immer das Recht auf einen Nachteilsausgleich im Studium und in den Prüfungen. Wie dieser Ausgleich aussieht, ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Es gibt Fristverlängerungen von Hausarbeiten, Verlängerung der Bearbeitungszeit in Klausuren, Erlass der Studiengebühren, technische Hilfsmittel und so weiter.
Dass behinderten Menschen kein Nachteil entstehen darf, ist im Hochschulgesetz verankert, bzw. im Rahmengesetz und fordert Hochschulen auf, Studium und Prüfung so zu gestalten, dass behinderte Studierende nicht benachteiligt werden:"Wer behinderungsbedingt beim Ablegen von Prüfungen einen Nachteil hat, kann beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragen, dass dieser Nachteil in geeigneter Form ausgeglichen wird, z. B. durch die Gewährung einer Schreibzeitverlängerung bei Klausuren oder Hausarbeiten, die Erlaubnis zum Gebrauch von Hilfsmitteln oder das Schreiben von Prüfungsarbeiten in einem gesonderten Raum. Stets ist ein ärztliches Attest erforderlich.“
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